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Ärzte oder Patienten: Wer entscheidet über die Krebstherapie?

 

Patienten haben laut Verfassung die Wahl, von welchem Arzt und mit welchen Therapien sie sich behandeln lassen wollen. Doch Krebskranke, die von der Standardtherapie abweichen wollen, sind oft starkem Druck bis hin zu Drohungen ausgesetzt. Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. in Heidelberg hat deshalb im neuen GfBK-Info „Selbstbestimmung und Therapiefreiheit" die rechtliche Situation dargelegt.

„Erst einmal war kein klarer Gedanke zu fassen, der Schock saß tief", sagt Gabriele Hansal. Nach ihrer Brustkrebs-Operation 2009 wurden gemäß geltender Leitlinien Chemo- und Strahlentherapie empfohlen. Doch Gabriele Hansal zögerte, obwohl sie wusste, was die Diagnose „triple-negatives Mamma-Karzinom G3" bedeutete. Ein aggressiver, möglicherweise schnell wachsender Tumor. Seit mehr als vierzig Jahren naturheilkundlich orientiert wollte sie nach Alternativen suchen.

Gabriele Hansal konsultierte zwei onkologische Praxen und drei Strahlenexperten. Bei dieser ungünstigen Prognose sei es viel zu riskant, auf Chemo- und Strahlentherapie zu verzichten, hörte sie. Was sie da plane, sei „brandgefährlich, hochexplosiv und unverantwortlich". Keiner der Spezialisten informierte über das Verhältnis von Nutzen und Risiko der Standardbehandlung. Gabriele Hansal entschied sich schließlich gegen die Leitlinientherapie.

Patienten wie Behandler können von Standardtherapie abweichen
Viele Patienten werden stark verunsichert, so die Erfahrungen der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK) in Heidelberg. „Den Patienten wird suggeriert, dass die Leitlinien, nach denen sich die meisten Kliniken, Behandlungszentren und Onkologen in Deutschland richten, verbindliche Vorschriften sind", sagt Dr. med. György Irmey, Ärztlicher Direktor der GfBK. Natürlich seien die Leitlinien zur Orientierung für Mediziner wichtig. „Trotzdem muss individuell abgewogen werden, was für den einzelnen Menschen das Passende ist."

„Jeder Patient kann seinen Arzt oder Heilpraktiker grundsätzlich frei wählen", sagt der Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Frank Breitkreutz. Dieses Recht folge aus der allgemeinen Handlungsfreiheit, die durch Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährt ist. Rechtlich bestehe auch keine Pflicht, eine ganz bestimmte Therapie anzuwenden. „Kernstück der heilberuflichen Profession ist die umfassende Freiheit der Therapie", so Dr. Breitkreutz weiter. Die Therapiefreiheit gilt für Ärzte wie Heilpraktiker, umfasst sowohl die Entscheidung über das „Ob" als auch über das „Wie" der Therapie." Behandler seien keinen Therapievorgaben zwingend verpflichtet und können „sehr wohl im Einzelfall von der ‚Standardtherapie’ abweichen."

Keine freie Wahl
Die Praxis sieht oft anders aus. Patienten mit histologisch gesichertem Prostata-Karzinom werden zur operativen Entfernung des Karzinoms gedrängt. Wer sich erst einer biologischen Behandlung anvertrauen will wie beispielsweise einer transurethralen Hyperthermie, erfährt Druck und Unverständnis. „Patienten, die sich für eine biologische Krebstherapie entscheiden wollen, verweigert man die notwendige schulmedizinische Therapie wie z. B. Operation, wenn sie sich nicht nach den Leitlinien vor- und nachbehandeln lassen", schreibt der Chefarzt einer Biologische Krebsklinik.

„Dieses Vorgehen entspricht nicht dem aktuellen Recht", sagt Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Frank Breitkreutz. „Patienten dürfen jede in den Leitlinien fixierte Therapie ablehnen, ohne dass es mit rechtlichen Nachteilen verbunden ist – oder, dass medizinische Leistungen verweigert werden dürfen." Die GfBK empfiehlt in solchen Situationen, wenn ein klärendes Gespräch nicht hilft, den Arzt oder das Krankenhaus zu wechseln.

Doch Menschen in Krisensituationen wie einer Krebserkrankung haben oft nicht die Kraft und die Nerven, sich mit Ärzten, Klinikadministrationen oder Krankenkassen auseinanderzusetzen. Deshalb hat die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr mit dem GfBK-Info „Selbstbestimmung und Therapiefreiheit" die rechtlichen Grundlagen als Argumentationshilfe zusammengestellt.

Gabriele Hansal hat ihren persönlichen Weg gefunden. Vier Jahre und vier Monate nach der Operation geht es der heute knapp 70-jährigen „richtig gut." Sie hat u. a. Mistel gespritzt, eine Hyperthermie-Behandlung gemacht, ihre Ernährung konsequent geändert, treibt regelmäßig Sport. „Die Entscheidung muss in einem selbst wachsen", sagt sie heute. Dafür brauche es Zeit und Unterstützung. Die habe sie mit ihrem Mann gehabt. „Er stand immer hinter mir". Von einigen Ärzten kann sie das nicht behaupten.

Interessierte können die GfBK-Info „Selbstbestimmung und Therapiefreiheit” kostenfrei downloaden oder bei der Zentralen Beratungsstelle in Heidelberg bestellen: Telefon: 06221-138020, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 


Pressekontakt
Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. (GfBK)
Rainer Lange, Pressereferent
06221 4332108
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Presseinformation (PDF): Ärzte oder Patienten: Wer entscheidet über die Krebstherapie?

 

Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. (GfBK) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der Krebspatienten, Angehörige und Therapeuten unterstützt.
Mit 25 000 Mitgliedern und Förderern ist sie die größte Beratungsorganisation für ganzheitliche Medizin gegen Krebs im deutschsprachigen Raum.
Die GfBK setzt sich ein für eine individuelle, menschliche Krebstherapie, in der naturheilkundliche Methoden besonders berücksichtigt werden. Die Gesellschaft berät kostenfrei und unabhängig über bewährte biologische Therapieverfahren. Die Arbeit wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und private Spenden finanziert. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat der GfBK das Spendensiegel zuerkannt.

 

©iStock, 1210358928, nortonrsx
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