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Bußgeldspenden

Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. berät bereits seit 1982 Krebspatienten und ihre Angehörigen dabei, auch in der Belastung durch die Erkrankung den Überblick über die Fülle der Möglichkeiten und Chancen von Therapieangeboten zu behalten und für sich den besten, ganz individuellen Weg zu finden.

Bußgeldspenden sind bei der Erfüllung dieser wertvollen Arbeit wichtig.  

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Bußgelder wirkungsvoll gegen Krebs einsetzen

Der ganzheitliche Ansatz der GfBK e. V. hilft, die schulmedizinische Therapie sinnvoll und gezielt mit Ernährung, Bewegung und Angeboten zur seelischen Stärkung zu ergänzen, die Nebenwirkungen aggressiver Therapien zu mildern und die eigenen Abwehrkräfte zu mobilisieren.

Als Strafrichter:in oder Staatsanwalt entscheiden Sie über die Vergabe von Bußgeldern. Bitte berücksichtigen Sie dabei die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V.!

Die ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge finanzierte GfBK e. V. kann sich mit Hilfe Ihrer Bußgeldzuweisung verstärkt und nachhaltig zum Wohle der Patient:innen einsetzen.

Das Angebot der GfBK e. V.:

  • Unabhängige ärztliche Beratung von Patient:innen, Angehörigen und Therapeut:innen über Möglichkeiten und Grenzen komplementärer, integrativer Krebstherapien – telefonisch und in 6 Beratungsstellen in ganz Deutschland
  • Umfangreiches Informationsmaterial zu ganzheitlichen Krebstherapien
  • Empfehlungen für Ernährung, Bewegung, zur Stärkung der Abwehrkräfte und der seelischen Gesundheit
  • Beratung zum Umgang mit den Nebenwirkungen aggressiver Therapien
  • Stärkung von Patientenkompetenz und Eigenverantwortung
  • Beratung zu Kostenerstattungsfragen zu biologischen Heilverfahren bei Krebs
  • Veranstaltung von Fachkongressen für Wissenschaftler, Ärzte, Pflegefachleute, Patient:innen und Angehörige
  • Regelmäßige Informationen über aktuelle Entwicklungen

Konto für Bußgeldzahlungen

Volksbank Kurpfalz eG
IBAN   DE17 6709 2300 0033 2384 01
BIC      GENODE61WNM

Gerne senden wir Ihrer Dienststelle Flyer über die Aufgaben und Ziele der GfBK zu, Aufkleber mit vorgedruckter Kontoverbindung oder auf Bußgelder zugeschnittene Überweisungsträger.


Ihre Ansprechpartnerin

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