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„Der Andere könnte auch Recht haben“

31. Januar 2019

Im ärztlichen Fachorgan der GfBK, „Deutsche Zeitschrift für Onkologie“, haben die Mitglieder des Dialogforum Pluralismus in der Medizin (DPM) erklärt, sich weiterhin mit Nachdruck für den Erhalt und die Weiterentwicklung einer wissenschafts- und wertepluralen Medizin einzusetzen als Grundlage eines freiheitlichen und demokratischen Gesundheitswesen, in dem in personaler Verantwortung unter Berücksichtigung des Gemeinwohls eine gesundheitliche Versorgung praktiziert werden kann, die in kritischer Nutzenabwägung die individuell unterschiedlichen Bedürfnisse und Präferenzen des Bürgers bzw. Patienten berücksichtigt.
Weiter formulieren die Unterzeichner: Entschieden verwahren wir uns deshalb gegen totalitäre, verfassungsrechtlich mit dem Grundgesetz kollidierende Denkstrukturen und Machtansprüche, wie sie dem „Münsteraner Memorandum Homöopathie“ zu Grunde liegen. Beim Informieren der Öffentlichkeit über die therapeutische Wirksamkeit der Homöopathie sollten nicht vorgefasste subjektive Überzeugungen leitend sein, sondern die Bereitschaft zur intellektuellen Redlichkeit.
Gemeinsam mit den Unterzeichnern steht die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e.V. für dieses Statement.

Im ärztlichen Fachorgan der GfBK, „Deutsche Zeitschrift für Onkologie“, haben die Mitglieder des Dialogforum Pluralismus in der Medizin (DPM) erklärt, sich weiterhin mit Nachdruck für den Erhalt und die Weiterentwicklung einer wissenschafts- und wertepluralen Medizin einzusetzen als Grundlage eines freiheitlichen und demokratischen Gesundheitswesen, in dem in personaler Verantwortung unter Berücksichtigung des Gemeinwohls eine gesundheitliche Versorgung praktiziert werden kann, die in kritischer Nutzenabwägung die individuell unterschiedlichen Bedürfnisse und Präferenzen des Bürgers bzw. Patienten berücksichtigt.
Weiter formulieren die Unterzeichner: Entschieden verwahren wir uns deshalb gegen totalitäre, verfassungsrechtlich mit dem Grundgesetz kollidierende Denkstrukturen und Machtansprüche, wie sie dem „Münsteraner Memorandum Homöopathie“ zu Grunde liegen. Beim Informieren der Öffentlichkeit über die therapeutische Wirksamkeit der Homöopathie sollten nicht vorgefasste subjektive Überzeugungen leitend sein, sondern die Bereitschaft zur intellektuellen Redlichkeit.
Gemeinsam mit den Unterzeichnern steht die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e.V. für dieses Statement.


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©iStock, 1210358928, nortonrsx
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