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Mistel spritzen während Chemotherapie

13. Februar 2020

Ich möchte eine Misteltherapie während einer Chemotherapie durchführen und stoße auf Widerstand bei den Schulmedizinern. Meine Frage: Kann man während einer Chemotherapie Mistel spritzen?

Zur Mistel sind weit mehr als 100 klinische Studien veröffentlicht, 39 sind wissenschaftlich besonders hochwertig („prospektiv-randomisiert“). In der Mehrzahl belegen die Studien die Wirksamkeit der Mistelpräparate. Misteltherapie verbessert die Lebensqualität und hilft, die Nebenwirkungen belastender Therapien wie Müdigkeit (Fatigue), Depression, Angst, Schmerzen und Übelkeit/Erbrechen zu verringern. Einige Studien dokumentieren auch günstige Auswirkungen auf das Überleben, etwa in einer Studie mit 240 Patienten, die an Bauchspeicheldrüsenkrebs im Stadium IV erkrankt waren. Durch die Kombination von Chemotherapie und Mistel verlängerte sich das Gesamtüberleben von 7,3 (Chemo ohne Mistel) auf 12,1 Monate (Tröger W et al. / Eur J Cancer 2013).

Mistelstudie am anthroposophischen Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe

Gesamtüberleben. Dass die Misteltherapie zu einer Verlängerung des Gesamtüberlebens führen kann, zeigte auch eine Studie von Ärzten am anthroposophischen Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe bei Patienten mit nichtkleinzelligem Lungenkrebs, die Daten von 158 Patienten mit nichtkleinzelligem Lungenkrebs im Stadium IV (mit Metastasen) ausgewertet haben. 108 Erkrankte erhielten dabei eine Chemotherapie und/oder eine Bestrahlung. 50 Patienten wurden zusätzlich mit der Weißbeerigen Mistel (Viscum album L.) behandelt. Das Ergebnis: Das durchschnittliche Überleben in der Mistelgruppe betrug 17 Monate, in der Vergleichsgruppe ohne Mistel lediglich acht Monate (Schad F et al. / PLoS One 2018; https://dx.doi.org/10.1371%2Fjournal.pone.0203058). Das Ergebnis ist deswegen erstaunlich, weil nichtkleinzelliger Lungenkrebs, der bereits gestreut hat, eher eine schlechte Prognose hat, vor allem wenn sich die Patienten in einem schlechten Allgemeinzustand befinden. Hier wirkt die Misteltherapie ebenfalls entgegen, indem sie das Allgemeinbefinden und die Verträglichkeit von schulmedizinischen Therapien verbessert.

Chemotherapie und Mistel. Außerdem bestärkt diese Untersuchung, dass man eine Misteltherapie sehr gut auch parallel zur Chemotherapie einsetzen kann. Dies konnten bereits andere Studien zeigen, nämlich dass grundsätzlich keine Wechselwirkungen zwischen einer Misteltherapie und einer schulmedizinischen Therapie über ein bestimmtes Leberenzym, das Cytochrom P450, zu erwarten sind (Dröhmer J und Eisenbraun J / Phytother Res 2012 und Weissenstein U et al. / BMC Complement Altern Med 2019) und dass eine Misteltherapie während einer Checkpoint-Inhibitor- und Antikörpertherapie eingesetzt werden kann (Thronicke et al. / BMC Complement Altern Med 2017 und Schad F et al. / Integr Cancer Ther 2018).
Für die Wirksamkeit verantwortlich sind die sogenannten Mistellektine, das sind Wirkstoffe der Mistel, die zellzerstörende Eigenschaften haben. Viscotoxine, die in jungen Blättern und Trieben die höchste Konzentration haben, stimulieren das Immunsystem. In der Regel wird das gewählte Präparat zwei bis dreimal pro Woche direkt unter die Haut gespritzt. Eine individuelle Betreuung durch einen erfahrenen Therapeuten ist immer nötig, um das Vorgehen individuell anzupassen. Vor allem sollte, wenn während der Behandlung Infektionen und Fieber auftreten, die Mistelgabe gestoppt bzw. unterbrochen werden. Ein bis zwei Wochen nach Abklingen der Symptome kann sie fortgesetzt werden. Aufgrund der tendenziell besseren Überlebensraten in Studien raten wir bereits während einer Chemotherapie zu einer Misteltherapie, die am besten bereits einige Wochen vorher begonnen wurde.

Kostenerstattung Misteltherapie bei Krebs

Bei Patienten mit Fernmetastasen oder wenn die Krebserkrankung inoperabel ist, ist eine Kostenerstattung zu Lasten der Krankenkassen sogar auf Kassenrezept möglich. In der unterstützenden, adjuvanten Therapie bei einer heilbaren Krebserkrankung sind Mistelpräparate nach einem Urteil des Bundessozialgerichts zwar arzneimittelrechtlich zugelassen, allerdings nicht mehr auf Kassenrezept. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten auf Antrag übernehmen, müssen es aber nicht. Leider lehnt die Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen die Erstattung der Mistelpräparate in der adjuvanten Situation ab, dennoch sollte im Einzelfall nichts unversucht bleiben.


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©iStock, 1210358928, nortonrsx
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