Die Anwendung der Hyperthermie beruht auf der Tatsache, dass Tumorzellen hitzeempfindlicher sind als gesunde Zellen. Mit verschiedenen Techniken (auch den sog. thermoablativen Verfahren) wird der gesamte Körper oder der betroffene Körperteil erwärmt. Schon vor mehr als hundert Jahren gab es erste Versuche, Tumoren durch Überwärmung am Wachstum zu hindern. Heute gehört die Hyperthermie zu den wenigen Verfahren, die sowohl in der biologischen als auch von der sogenannten Schulmedizin angewandt werden. Bei der Anwendung der Hyperthermie werden fünf Formen unterschieden, wobei Temperaturen zwischen 38,5 und 43° erreicht werden können:

  • Oberflächenhyperthermie, geeignet bei in oder dicht unter der Haut liegenden Tumoren.
  • Tiefenhyperthermie zur gezielten Behandlung regionaler Tumoren oder Metastasen, z.B. in der Leber, im Becken, in Knochen, in der Lunge.
  • Ganzkörperhyperthermie zur Behandlung systemischer ausgebreiteter Metastasen.
  • Perfusionshyperthermie bei disseminiert mit Metastasen durchsetzten Hohlorganen und im Bauchraum, z.B. bei Eierstockkrebs.
  • Interstitielle Thermotherapie zur lokalen Behandlung, z.B. von Prostatakarzinomen im Frühstadium.

Grundsätzlich ist die Hyperthermie bei allen soliden Tumoren anwendbar. Die bislang überzeugendsten Therapieergebnisse wurden bei einer Kombination von extremer Tiefenhyperthermie mit einer Strahlen- und/oder Chemotherapie erzielt, z.B. bei Enddarmkrebs, Metastasen von Ovarial- oder Zervixkarzinomen, Lungen- und Lebermetastasen, Brustkrebsrezidive, Kopf-Hals-Tumoren und Melanome. Studien an Patienten liegen vor allem bei Sarkomen, Zervixkarzinomen, Ovarialkarzinomen und Blasenkarzinomen vor (Lindner LH/Onkologe 2010). Auch bei Hirntumoren kann der Krankheitsverlauf gebremst werden (Hager/ASCO 2008 und Sahinbas/Cancer Therapy 2012). Während sich in Deutschland die Hyperthermie noch nicht durchgesetzt hat, ist das in anderen Ländern anders. In den Niederlanden zum Beispiel gehört die Hyperthermie bei fortgeschrittenem Zervixkarzinom zur Standardtherapie.

GfBK-Info: Hyperthermie

GfBK-Info: Kostenerstattung der Hyperthermie