Skip to main content

Von Selbstbestimmung und Therapiefreiheit

Ein Wegweiser durch gültiges Recht und gängige Praxis

Quelle: Die Naturheilkunde, Heft 04/2014, 01.08.2014

Patienten haben laut Deutscher Verfassung die Wahl, von welchem Arzt und mit welchen Therapien sie sich behandeln lassen wollen. Doch Krebskranke, die von der Standardtherapie abweichen wollen, sind oft starkem Druck bis hin zu Drohungen ausgesetzt. Dabei können und dürfen Patienten wie Behandler von der Standardtherapie abweichen.

Presseartikel als PDF

©iStock, 1210358928, nortonrsx
©iStock, 1210358928, nortonrsx
GfBK Newsletter

Immer gut informiert

über Aktivitäten, Veranstaltungen und Angebote zu ganzheitlichen Krebstherapien sowie Gesundheitsimpulsen für Ihren Alltag.

Unser Newsletter ist ein kostenfreier Service der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e.V.