Ein Wegweiser durch gültiges Recht und gängige Praxis
Quelle: Die Naturheilkunde, Heft 04/2014, 01.08.2014
Patienten haben laut Deutscher Verfassung die Wahl, von welchem Arzt und mit welchen Therapien sie sich behandeln lassen wollen. Doch Krebskranke, die von der Standardtherapie abweichen wollen, sind oft starkem Druck bis hin zu Drohungen ausgesetzt. Dabei können und dürfen Patienten wie Behandler von der Standardtherapie abweichen.
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