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Ich habe Brustkrebs und möchte eine Ganzkörperhyperthermie durchführen lassen. Für welche Patient*innen ist diese nicht geeignet?
Meistens wird eine Ganzkörperhyperthermie mit Erwärmungen auf 39–40 °C als moderate Hyperthermie durchgeführt. Damit sollen die Abwehrkräfte gesteigert werden.
Bei der extremen Hyperthermie hingegen werden Temperaturen von 41,5 bis etwa 42 °C erreicht. Bei dieser Form der extremen Hyperthermie ist die Kreislaufbelastung deutlich ausgeprägter, sodass Sie bitte nachfragen, welche Form der Ganzkörperhyperthermie bei Ihnen durchgeführt werden soll.
Allgemein darf eine Ganzkörperhyperthermie nicht angewandt werden, wenn Herz- oder Lungenerkrankungen bekannt sind, beziehungsweise bei Herzerkrankungen nur nach vorheriger kardiologischer Abklärung und ggf. EKG-Überwachung.
Besonders bei Lungenerkrankungen sollte keine hochgradige Einschränkung der Lungenfunktion vorliegen.
Ebenfalls problematisch sind Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Vor allem bei Epilepsie, erhöhtem Hirndruck, Hirnödemen und Schlaganfall wird von einer Ganzkörperhyperthermie abgeraten. Eine Schwangerschaft ist auch ein Ausschlussgrund. Genauso wie Gefäßkrankheiten: hier zum Beispiel frische Thrombosen oder eine schwere Lymphschwellung. Da die Ganzkörperhyperthermie Entzündungsprozesse bzw. hormonelle Entgleisungen triggern kann, ist eine Ganzkörperhyperthermie bei einer unkontrollierten Schilddrüsenüberfunktion ebenfalls nicht sinnvoll.
Gleiches gilt für akute fieberhafte Infekte. Und selbstverständlich sollte die Anwendung der Ganzkörperhyperthermie immer individuell abgewogen werden, wenn ein stark geschwächter oder stark beeinträchtigter Allgemeinzustand vorliegt, da hier die Kreislaufbelastung problematisch sein kann.
Am besten, Sie besprechen diese Punkte mit Ihrem Therapeuten bzw. Ihrer Therapeutin vor Ort und entscheiden gemeinsam, ob eine Ganzkörperhyperthermie das Richtige für Sie ist.
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