Tel.: 06221 138020
Montag bis Donnerstag 9.00-16.00 Uhr
Freitag 9.00 -15.00 Uhr
Tel.: 06221 138020
Montag bis Donnerstag 9.00-16.00 Uhr
Freitag 9.00 -15.00 Uhr
GfBK unterstützen
Helfen Sie uns zu helfen!
Hier spenden
GfBK-Mitgliedschaft
GfBK Newsletter
Melden Sie sich hier
zum kostenlosen Bezug an
Muss ich überhaupt ein Testament verfassen?
Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Daher ist es sinnvoll, sich damit auseinander zu setzen. Wenn diese ausreicht, dann ist kein Testament notwendig. Wenn sich allerdings Familienkonstellationen verändern oder vielleicht bestimmte Vermögenswerte an bestimmte Personen oder Organisationen übertragen werden sollen, dann ist ein Testament erforderlich.
Welche Fehler sollte man bei der Testamentserstellung vermeiden?
Kann ich einen Gegenstand oder eine Summe einer bestimmten Person vermachen?
Im Rahmen eines Vermächtnisses ist das möglich. In diesem Falle sollte der Gegenstand oder die Summe und der genaue Empfänger im Testament genau benannt werden. Der Begünstigte wird in diesem Falle nicht mit den Pflichten eines Erben belastet.
Wo kann ich das Testament sicher hinterlegen und was kostet das?
Ein Testament macht nur dann Sinn, wenn es nach dem Tod gefunden und somit umgesetzt werden kann. Am sichersten ist es, dieses beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dort ist sichergestellt, dass Ihr Testament gefunden wird. Die Verwahrung kostet zurzeit einmalig 30 €. Bei allen anderen Hinterlegungsmöglichkeiten ist nicht zu 100% sicher, dass das Testament gefunden wird (Kanzlei wird geschlossen, Dokument wird verlegt).
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Anspruch auf den Pflichtteil haben die eigenen Kinder und wenn diese nicht mehr leben, die Enkelkinder. Wenn keine Kinder vorhanden sind, geht der Pflichtteil auf die Eltern über. Wie genau sich der Pflichtteil berechnet, können Sie bei Ihrem steuerlichen Berater in Erfahrung bringen.
Kann ich ein Familienmitglied enterben?
Bei schwerwiegenden Gründen wie Gewalt gegenüber dem Erblasser, Drogensucht, schwerwiegenden Straftaten kann der Erblasser ein Kind enterben. Dies muss im Testament explizit niedergeschrieben sein: Wer soll enterbt werden, Angabe und Beschreibung der Gründe.
Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Bei einem Vermächtnis wird ein bestimmter Vermögenswert (Geld, Wertpapiere, Wertgegenstände, Immobilie) übertragen. Das Vermächtnis kann im Testament oder Erbvertrag festgelegt werden. Ein Vermächtnis ist mit keinerlei Pflichten verbunden.
Bei einem Erbe tritt der Erbnachfolger die Rechtsnachfolge des Erblassers an. Der Erbnachfolger haftet auch für etwaige Schulden.
Unterschied zwischen Stiftung und Zustiftung?
Eine Stiftung ist eine Organisation ohne Mitglieder. Der Stifter gründet eine Stiftung zur Verwaltung eines bestimmten Vermögenswertes (z.B. Immobilie). Dafür wird ein klarer Verwendungszweck festgelegt, z.B. der Erhalt der Immobilie. Alle erwirtschafteten Renditen dienen zur Erfüllung des Stiftungszweckes. Eine Stiftung wird von einer Behörde kontrolliert (staatlich/ Kirche).
Eine Zustiftung ist eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung. Zustiften ist sinnvoll, wenn sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, aber keine eigene Stiftung gründen möchte. Er kann mit wenig eigenem Aufwand gezielt die Arbeit und die Projekte einer Stiftung fördern. Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen einer Stiftung, dienen also dem langfristigen Einsatz und Verwendung.
Astrid Willige
Tel. 06221 13802-24
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anke Zeitz
Tel. 06221 13802-12
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
GfBK unterstützen
Helfen Sie uns zu helfen!
Hier spenden
GfBK-Mitgliedschaft
GfBK Newsletter
Melden Sie sich hier
zum kostenlosen Bezug an