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Viele wünschen sich, dass das, was Ihnen am Herzen liegt, über ihren Tod hinaus Bestand haben und weiterwirken soll.
Sie möchten mit ihrem letzten Willen, mit ihrem Testament bleibend Gutes bewirken und entscheiden sich dafür, einen Teil ihres einmal zu vererbenden Vermögens einem ihnen wichtigen guten Zweck zuzuführen, z.B. einer gemeinnützigen Organisation.
Nachlässe sind eine ganz persönliche Möglichkeit, in diesem Sinne gemeinnützige Organisationen zu unterstützen. Seit 1982 berät die GfBK Krebspatient*innen und ihre Angehörigen individuell und einfühlsam. Die Arbeit der GfBK wird ausschließlich aus Spenden und Mirgliedsbeiträgen finanziert. Als gemeinnützige Organiation ist die GfBK von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Vermächtnis oder Erbe kommt daher zu 100% Krebspatient*innen im Rahmen unserer Arbeit (Information/Beratung/Aufklärung) zugute.
Was können Sie konkret tun und wie können Sie Ihren Wunsch umsetzen? Was gilt es zu beachten?
Die GfBK gibt Ihnen dazu wertvolle Tipps:
In einem unverbindlichen Informationsgespräch beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Astrid Willige
Tel. 06221 13802-24
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Anke Zeitz
Tel. 06221 13802-12
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