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Naturheilkundliche Medikamente bei Krebs: Hohe Wirkung, kleiner Preis - Doch Kassen zahlen selten

Längst gehören auch naturheilkundliche Heilmethoden zum Standard bei vielen Krebstherapien. Sie werden meist ergänzend zu den klinischen Maßnahmen eingesetzt. Ihre positive Wirkung ist unbestritten. Doch der Staat, die Ärzteverbände und die Krankenkassen gehen mit dieser Tatsache noch nicht angemessen um. Unklare gesetzliche Regelungen, welche naturheilkundlichen Medikamente von den Krankenkassen erstattet werden, verunsichern Ärzte und Patienten. Zudem hält sich der Staat bei der Förderung der Naturheilkunde zurück. Forschungsgelder fließen äußerst spärlich. Für die meisten Betroffenen ein nicht nachvollziehbarer Zustand.

Rund zwei Drittel aller Krebspatienten nehmen während der Therapie zusätzlich naturheilkundliche Medikamente ein. Präparate aus der Natur helfen, belastende Nebenwirkungen der gängigen Behandlungsmethoden wie Chemo- oder Strahlentherapie besser zu vertragen. Enzyme, Probiotika, Vitamine, homöopathische Mittel ebenso wie die Einnahme von Mistel- oder Thymuspräparaten stärken das Abwehrsystem. Die Folge: Körpereigene Zellen greifen die bösartigen Tumore an und unterstützen so die Wirkung von Chemo- und Strahlentherapien.

Der Sinn von pflanzlichen Arzneimitteln in der Krebsbehandlung ist vielfach belegt. Ihre unterstützende Heilwirkung ist hoch, unerwünschte Nebenwirkungen sind gering – und sie sind kostengünstig. Trotzdem müssen die Krankenkassen für viele dieser Heilmittel nicht aufkommen. Das Arzneimittelgesetz ist zu undurchsichtig. Beispiel: Viele hochwirksame Mistelpräparate werden von den Krankenkassen nur erstattet, wenn beim Patienten keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Hat der Betroffene noch gute Chance auf Gesundung, muss er einige Präparate wie die Mistelphytotherapeutika selbst zahlen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Mistelpräparate, die nach dem Prinzip der anthroposophischen Medizin hergestellt werden, müssen die Kassen in jeder Krankheitssituation finanzieren - diese Tatsache wiederum ist aber nur wenigen Ärzten bekannt.

Ohnehin sind viele pflanzliche Mittel zur Unterstützung der Krebstherapie oft gar nicht rezeptpflichtig, weil sie trotz hoher Wirkung besonders nebenwirkungsarm sind. Nicht-rezeptpflichtige Medikamente müssen aber von den Kassen in der Regel nicht erstattet werden. „Biologische Medikamente, bei denen eine positive Wirkung nachweisbar ist, dürfen Patienten nicht vorenthalten werden und sollten von den Kassen bezahlt werden", fordert Dr. György Irmey, Ärztlicher Direktor der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK). „Die Gesundheit der Patienten und die Therapiefreiheit der Ärzte darf nicht weiter beschränkt werden."

Unverständlich ist für die GfBK auch, warum kaum öffentliche Gelder in eine systematische Forschung zur biologischen Medizin fließen. Zum Vergleich: In den USA erhält allein das Nationale Krebsinstitut (National Cancer Institute ) 68 Millionen Dollar jährlich zur Forschung auf dem Gebiet der biologischen Medizin.

Gegenwärtig fördern in Deutschland nur vereinzelt Pharmafirmen und Organisationen wie die GfBK Studien zur Heilwirkung von naturheilkundlichen Medikamenten bei Krebs.

Irmey: „Staat, Ärzteverbände und Krankenkassen müssen sich endlich für eine zeitgemäße Medizin einsetzen, in der moderne Hochleistungsmedizin mit dem wertvollen Wissen um biologisch ganzheitliche Mittel zu einer leistungsfähigen und menschlichen Medizin vereint werden."

GfBK_Presseinformation_Juni_2008_Naturheilkundliche_Medikamente.pdf

©iStock, 1210358928, nortonrsx
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