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In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die meisten naturheilkundlichen Arzneimittel aus dem Leistungsbereich ausgeschlossen. Patient*innen, die biologische Basis-Therapien durchführen möchten, diese jedoch nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, können aus dem Härtefonds der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. unterstützt werden.
Da die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. sich ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert und die Mittel aus dem Härtefonds nicht unerschöpflich sind, können Anträge nur bei entsprechender Bedürftigkeit berücksichtigt werden. Die Leistungen aus dem Härtefonds werden ausschließlich zur Verwendung im privaten Bereich im Inland gewährt. Damit die Zuwendungen nur denen zugute kommen, die sie am dringendsten benötigen, müssen alle Anspruchsvoraussetzungen gegen Kostenträger (Krankenkasse, Sozialhilfe, u. ä.) erfüllt sein. Zur Bewilligung darf das monatliche Familieneinkommen (monatliches Nettoeinkommen abzüglich der monatlichen Ausgaben) bei Alleinstehenden € 450, bei zwei Personen € 820, bei drei Personen € 1.180 nicht überschreiten.
Unterstützt werden biologische Basistherapien (z. B. mit Vitaminen, Enzymen, Mineralstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln u. Ä.). Die Zuwendungen werden ein Jahr lang ausgezahlt und liegen je nach Bedürftigkeit zwischen € 30 und € 70 monatlich. Ohne gewisse Nachweise und Auskünfte des Antragstellers kann der Härtefonds keine Leistungen erbringen.
Die erforderlichen Nachweise und Auskünfte sind:
Zeitnahe ärztliche Bescheinigung über die Krebserkrankung.
Die notwendige Selbstauskunft umfasst Angaben zur Person und zum Familienstand des Antragsstellers: (Die Angaben müssen von einer öffentlichen Institution bestätigt werden)
Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Anzahl der zum Haushalt gehörigen Personen, Familienstand
Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen
Angaben zu den festen monatlichen Ausgaben.
Gespräch mit einem Beratungsarzt / einer Beratungsärztin der GfBK. In diesem Gespräch stellt unsere Ärztin / unser Arzt fest, inwieweit die durchgeführte/geplante biologisch-ganzheitliche Therapie sinnvoll ist und ob es eine kostengünstige Alternative gibt.
Bitte schicken Sie uns das ausgefüllte Antragsformular zu. Die Abwicklung der Hilfestellung erfolgt möglichst schnell und weitgehend unproblematisch. Alle gegebenen Auskünfte und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und keiner weiteren Stelle zugänglich gemacht.
Wenn Sie Fragen zum Härtefonds haben, wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale Beratungsstelle Heidelberg, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. 06221-138020.
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