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Überprüfung der Wirkung der Interventionen Atemtherapie, Autogenes Training und Gesundheitstraining auf Lebensqualität, Stimmung (Depressivität, Angst) und Copingstrategien in der Nachsorge bei Patientinnen mit Mammakarzinom (Stadium I-III)
Dr. med. Rainer Stange,
Abteilung für Naturheilkunde am Immanuel-Krankenhaus
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Durch eine randomisierte, kontrollierte, prospektive, monozentrische Parallelgruppen-Pilotstudie mit Wartegruppe als Kontrollgruppe soll die Wirksamkeit der Interventionen Atemtherapie, Autogenes Training und Gesundheitstraining hinsichtlich Lebensqualität, Stimmung (Angst und Depressivität) und Copingstrategien in der Nachsorge von Patientinnen mit Mammakarzinom im Vergleich zu einer Wartegruppe überprüft werden.
Als Hauptzielparameter wird die Lebensqualität anhand des EORTC QLQ BR23 und C30 sowie Depressivität und Angst anhand der HADS-D erhoben.
Nebenzielparameter:
Der Untersuchungsablauf gliedert sich in eine Screeningphase (bis zu 21 Tage vor Studieneinschluss) mit Überprüfung der Ein- und Ausschlusskriterien, Patientenaufklärung, Einverständniserklärung, eine Einschlussuntersuchung (Visite 0) mit Baseline-Interview, Abfrage der primären Zielparameter und anschließender 3:1 Randomisierung der Teilnehmerinnen in den Interventionsarm (Atemtherapie, Autogenes Training und Gesundheitstraining) und den Kontrollarm (Wartegruppe). Die Patientinnen der Wartegruppe warten mindestens 5, maximal 7 Wochen bis zum Beginn einer von ihnen ausgesuchten Intervention. Schließlich erfolgt die erneute Abfrage der Hauptzielparameter und Erfassung unerwünschter Ereignisse unmittelbar nach Abschluss der Kurse (Visite 1). Eine Follow-up-Befragung zur Ermittlung der Nachhaltigkeit der Interventionen erfolgt für den Interventionsarm 3 und 6 Monate nach Abschluss der Kurse. Die Intervention besteht in 5 x 1,5 Stunden Atemtherapie, 5 x 1 Stunde Autogenes Training und 5 x 1,5 Stunden Gesundheitstraining. Die Intervention erfolgt in Gruppen von 5 – 10 Patientinnen jeweils einmal wöchentlich.
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