Warum komplementäre Krebsmedizin?

Ein neuer Begriff setzt sich für zusätzliche Behandlungsverfahren in der Krebstherapie durch: Komplementäre Medizin. Auch die konventionelle Onkologie rückt von der Bezeichnung alternative Krebstherapien ab, weil die biologischen Behandlungen keine alternativen, sondern meistens ergänzende Behandlungen sind. Sie sind ein Teil eines auf das Individuum abgstimmten ganzheitlichen Therapiekonzeptes.

Unter komplementären onkologischen Therapieverfahren sind alle Mittel und Methoden zu verstehen, die geeignet sind, die konventionellen tumorzerstörenden Therapien, also Operation, Strahlen- und Chemotherapie, zu ergänzen und zu optimieren. Mit diesen Behandlungen kann die therapeutische Lücke geschlossen werden, die für die meisten Patienten entsteht, wenn die klinische Behandlung abgeschlossen ist und nur noch die abwartende Nachsorgeuntersuchung empfohlen wird. Komplementäre Therapien vervollständigen die üblichen Standardmethoden der Hochschulmedizin und leisten somit einen Beitrag zur ganzheitlichen Betrachtungsweise von Krankheiten. Eine adjuvante Immuntherapie sollte grundsätzlich in Erwägung gezogen werden, um Tumorprogression, Rezidive und Tumordissemination prophylaktisch zu beeinflussen. Konventionelle Verfahren der Krebstherapie beeinflussen primär den Prozess der Erkrankung, unkonventionelle Verfahren beeinflussen den Prozess der Gesundung.

Ein ganzheitlich-komplementäres Therapiekonzept beinhaltet folgende Basis­therapien:

  • psychische Begleitung
  • Stoffwechselaktivierung
  • Entgiftung/Störfeldsanierung
  • Immunmodulation

Unsere Broschüre Komplementäre Krebsmedizin gibt Ihnen wertvolle Anregungen für den Praxisalltag. Darüber hinaus steht Ihnen unserer Ärztlicher Beratungsdienst  selbstverständlich für den fachlichen Austausch bei einer individuellen Patientenbegleitung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Rückrufzeitraum über unsere Zentrale Beratungsstelle in Heidelberg (Telefon: 06221 138020).

Regelmäßig fragen sich Ärzte und Heilpraktiker, die auf dem Gebiet der biologischen Krebstherapie tätig sind, ob und wie weit sie von der Schulmedizin abweichen dürfen und mit welchen Konsequenzen dies verbunden ist. Da das Thema durchaus ernst zu nehmen ist und den Kern der beruflichen Existenz betreffen kann, möchten wir Sie mit dieser Informationsschrift darüber informieren, inwieweit der Behandler von den allgemein anerkannten Standards abweichen darf und welche Aufklärungspflichten er wahrnehmen sollte: GfBK-Info Patientenaufklärung in der Praxis

Auf diese Information können Sie Ihre Patienten hinweisen: GfBK-Info Selbstbestimmung und Therapiefreiheit